Richtlinie 2008/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/43/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32008L0030
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