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Die Gefahrenanalyse muss gegebenenfalls erfassen, welche Gefährdung unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen mit dem Einatmen des von der Aerosolpackung erzeugten Sprühnebels verbunden ist, wobei Größe und Größenverteilung der Tröpfchen zusammen mit den physikalischen und chemischen Eigenschaften des Inhalts zu berücksichtigen sind, weil sich das Einatmen kleiner Aerosol-Tröpfchen unter solchen Verwendungsbedingungen schädlich auf die Gesundheit des Verwenders auswirken kann, selbst wenn die Aerosolpackung ordnungsgemäß eingestuft und gekennzeichnet wurde, wie es gemäß der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen erforderlich ist.
Um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu erzielen und die spezifischen Merkmale von Aerosolpackungen zu berücksichtigen, sollten die neuen Kriterien für die…
Technische Fortschritte und Innovationen haben dazu geführt, dass immer mehr Aerosolpackungen mit einem komplexen technischen Aufbau und mit anderen…
Die geltende Definition für „entzündliche Bestandteile“ ist nicht ausreichend, um in jedem Fall ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dies gilt…
Es wurden Sicherheitsbedenken geäußert, nachdem stark aufgeheizte Aerosolpackungen aus Metall (wie beispielsweise in Fahrzeugen, die der Sonneneinstrahlung…
Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates muss jede Aerosolpackung oder ein Etikett, das daran befestigt ist, wenn…
Ein Mitgliedstaat hat eine Schutzklausel gemäß Artikel 10 der Richtlinie 75/324/EWG geltend gemacht. Die im Rahmen der Schutzklausel ergriffene Maßnahme ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.