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Technische Fortschritte und Innovationen haben dazu geführt, dass immer mehr Aerosolpackungen mit einem komplexen technischen Aufbau und mit anderen Eigenschaften als herkömmliche Aerosolpackungen in Verkehr gebracht werden. Die Bestimmungen der Richtlinie 75/324/EWG reichen jedoch nicht mehr aus, um bei solchen neuartigen Aerosolpackungen ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Die individuelle Gestaltung neuartiger Aerosolpackungen kann Gefahren für die Sicherheit mit sich bringen, die von den Sicherheitsbestimmungen der Richtlinie nicht erfasst werden, weil diese lediglich auf die herkömmliche Gestaltung von Aerosolpackungen ausgelegt sind. Aus diesem Grund müssen die Hersteller eine Gefahrenanalyse vornehmen, um alle sicherheitsrelevanten Aspekte angemessen zu berücksichtigen.
Um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu erzielen und die spezifischen Merkmale von Aerosolpackungen zu berücksichtigen, sollten die neuen Kriterien für die…
Die derzeit geltende Richtlinie 75/324/EWG schreibt vor, dass jede befüllte Aerosolpackung in ein heißes Wasserbad getaucht werden muss, um sie auf Dichtigkeit…
Aerosolpackungen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur…
Ein Mitgliedstaat hat eine Schutzklausel gemäß Artikel 10 der Richtlinie 75/324/EWG geltend gemacht. Die im Rahmen der Schutzklausel ergriffene Maßnahme ist…
Die geltende Definition für „entzündliche Bestandteile“ ist nicht ausreichend, um in jedem Fall ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dies gilt…
Die Gefahrenanalyse muss gegebenenfalls erfassen, welche Gefährdung unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen mit dem Einatmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.