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Um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu erzielen und die spezifischen Merkmale von Aerosolpackungen zu berücksichtigen, sollten die neuen Kriterien für die Einstufung von Aerosolpackungen nach ihrer Entzündlichkeit auch die Gefahren erfassen, die mit dem Versprühen des Inhalts von Aerosolpackungen und ihren besonderen Verwendungsbedingungen zusammenhängen, anstatt nur jene Gefahren, die mit den physikalischen und chemischen Eigenschaften des Inhalts an sich verbunden sind.
Die geltende Definition für „entzündliche Bestandteile“ ist nicht ausreichend, um in jedem Fall ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dies gilt…
Technische Fortschritte und Innovationen haben dazu geführt, dass immer mehr Aerosolpackungen mit einem komplexen technischen Aufbau und mit anderen…
Die Gefahrenanalyse muss gegebenenfalls erfassen, welche Gefährdung unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen mit dem Einatmen…
Es wurden Sicherheitsbedenken geäußert, nachdem stark aufgeheizte Aerosolpackungen aus Metall (wie beispielsweise in Fahrzeugen, die der Sonneneinstrahlung…
Enthält eine Aerosolpackung entzündbare Bestandteile entsprechend der Definition in Nummer 1.8 des Anhangs, gilt die Aerosolpackung jedoch nicht als…
Die derzeit geltende Richtlinie 75/324/EWG schreibt vor, dass jede befüllte Aerosolpackung in ein heißes Wasserbad getaucht werden muss, um sie auf Dichtigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.