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Die derzeit geltende Richtlinie 75/324/EWG schreibt vor, dass jede befüllte Aerosolpackung in ein heißes Wasserbad getaucht werden muss, um sie auf Dichtigkeit und Berstfestigkeit zu prüfen. Wärmeempfindliche Aerosolpackungen überstehen eine solche Prüfung jedoch nicht. Der technische Fortschritt ermöglicht inzwischen eine abschließende Bewertung von Berstfestigkeit und Dichtigkeit von Aerosolpackungen anhand alternativer Prüfverfahren, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten.
Technische Fortschritte und Innovationen haben dazu geführt, dass immer mehr Aerosolpackungen mit einem komplexen technischen Aufbau und mit anderen…
Um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu erzielen und die spezifischen Merkmale von Aerosolpackungen zu berücksichtigen, sollten die neuen Kriterien für die…
Es wurden Sicherheitsbedenken geäußert, nachdem stark aufgeheizte Aerosolpackungen aus Metall (wie beispielsweise in Fahrzeugen, die der Sonneneinstrahlung…
Aerosolpackungen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur…
Gemäß der derzeit geltenden Richtlinie 75/324/EWG darf mit Genehmigung des in Artikel 6 genannten Ausschusses ein Prüfsystem angewendet werden, das Ergebnisse…
Die geltende Definition für „entzündliche Bestandteile“ ist nicht ausreichend, um in jedem Fall ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dies gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.