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In einem ersten Schritt zur Erstellung von Maßnahmenprogrammen sollten Mitgliedstaaten, die Anrainer einer Meeresregion oder -unterregion sind, die Eigenschaften und Merkmale ihrer Meeresgewässer sowie Belastungen und Auswirkungen auf die Meeresgewässer analysieren, dabei die wesentlichen Belastungen und Auswirkungen auf diese Gewässer bestimmen und eine wirtschaftliche und soziale Analyse ihrer Nutzung sowie der Kosten einer Verschlechterung der Meeresumwelt vornehmen. Als Grundlage für ihre Analysen können sie Bewertungen heranziehen, die bereits im Rahmen regionaler Meeresübereinkommen erstellt wurden.
Die Mitgliedstaaten führen eine Anfangsbewertung ihrer Meeresgewässer in Bezug auf jede Meeresregion bzw. -unterregion durch, die vorliegende Daten, soweit…
Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Maßnahmen erforderlich sind, um in ihren Meeresgewässern in jeder betroffenen Meeresregion bzw. -unterregion den gemäß…
Ausgehend von diesen Analysen sollten die Mitgliedstaaten für ihre Meeresgewässer Merkmale eines guten Umweltzustands festlegen. Zu diesem Zweck sollte für die…
Deshalb sollte jeder Mitgliedstaat für seine Meeresgewässer eine Meeresstrategie entwickeln, die speziell auf diese Gewässer abgestimmt ist, ohne jedoch die…
Die Mitgliedstaaten sollten sodann Maßnahmenprogramme festlegen und durchführen, die dem Ziel dienen, in den betreffenden Gewässern unter Berücksichtigung…
Die Mitgliedstaaten erstellen auf der Grundlage der nach Artikel 8 Absatz 1 vorgenommenen Anfangsbewertung unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 10…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.