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Da es einer genauen Schwerpunktsetzung bedarf, ist es angezeigt, dass die Mitgliedstaaten die oben genannten Schritte unternehmen. Um ein kohärentes Handeln in der gesamten Gemeinschaft und in Bezug auf die globalen Verpflichtungen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten die Kommission über die unternommenen Schritte unterrichten, damit diese die Kohärenz der Maßnahmen in der betroffenen Meeresregion oder -unterregion beurteilen und gegebenenfalls Hinweise zu möglichen notwendigen Änderungen geben kann.
Ein Mitgliedstaat, dessen zuständige Behörden gemäß dieser Richtlinie oder auf andere Weise von Umständen unterrichtet werden, die für einen anderen…
Bei der Vorbereitung der Bewertungen gemäß Absatz 1 unternehmen die Mitgliedstaaten mit Hilfe der in den Artikeln 5 und 6 vorgesehenen Koordinierung alles in…
Mitgliedstaaten, die eine Meeresregion oder -unterregion teilen, erstellen Überwachungsprogramme gemäß Absatz 1 und bemühen sich — im Interesse von Kohärenz und…
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Meeresumwelt sollten die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die koordinierte Entwicklung von…
Diese Flexibilität für Sonderfälle sollte jedoch einer Kontrolle auf Gemeinschaftsebene unterliegen. Bei der ersten Art von Sonderfällen sollte deshalb die…
Wenn verschiedene Mitgliedstaaten an ein und dieselbe, von dieser Richtlinie erfasste Meeresregion oder -unterregion angrenzen und der Zustand des Meeres so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.