Art. 4 32010L0006RICHTLINIE 2010/6/EU DER KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Quecksilber, freies Gossypol, Nitrite und Mowrah, Bassia, Madhuca (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 8 31992L0006Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 4 32006L0055RICHTLINIE 2006/55/EG DER KOMMISSION vom 12. Juni 2006 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 66/402/EWG des Rates im Hinblick auf das Höchstgewicht von Saatgutpartien (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 4 32006L0098RICHTLINIE 2006/98/EG DES RATES vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuerwesen anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 6 32011L0005RICHTLINIE 2011/5/EU DER KOMMISSION vom 20. Januar 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Hymexazol und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.