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Als Handhabe in ungewöhnlichen und außerordentlichen Situationen sollten die Mitgliedstaaten das Recht haben, Einzelgenehmigungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen, die andernfalls aufgrund dieser Richtlinie nicht zulässig wären.
Jeder Mitgliedstaat kann ausnahmsweise, und sofern die Sicherheit nicht gefährdet ist, Einzelgenehmigungen erteilen für gemäß dieser Richtlinie untersagte…
Jeder Mitgliedstaat sollte auch künftig das Recht haben, aus anderen Gründen als der Sicherheit der Beförderung, z. B. aus Gründen der nationalen Sicherheit…
Durch die Harmonisierung der für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter geltenden Bedingungen sollte die Berücksichtigung besonderer…
Die Mitgliedstaaten können in folgenden Fällen spezifische Sicherheitsvorschriften für die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher…
Jeder Mitgliedstaat sollte weiterhin das Recht haben, auf innerstaatliche Transportvorgänge mit Beförderungsmitteln, die in seinem Hoheitsgebiet zugelassen oder…
Jeder Mitgliedstaat sollte weiterhin das Recht haben, die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen von dieser Richtlinie auszunehmen, wenn die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.