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Um eine für alle Aspekte der Beförderung gefährlicher Güter zu Lande und auf Binnenwasserstraßen geltende gemeinsame Regelung festzulegen, sollten die Richtlinien 94/55/EG und 96/49/EG durch eine einzige Richtlinie ersetzt werden, die ferner Bestimmungen für die Beförderung auf Binnenwasserstraßen enthält.
Für die Beförderung gefährlicher chemischer Stoffe gilt die vorliegende Richtlinie unbeschadet strengerer und/oder spezifischer Bestimmungen der Richtlinie…
Die Richtlinien 94/55/EG und 96/49/EG sollten daher aufgehoben werden. Im Interesse der Klarheit und Kohärenz ist es ferner notwendig, die Richtlinie 96/35/EG…
Einheitliche Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene wurden durch die Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 zur…
Jeder Mitgliedstaat sollte weiterhin das Recht haben, die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen von dieser Richtlinie auszunehmen, wenn die…
Von der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene oder Binnenwasserstraßen geht eine erhebliche Unfallgefahr aus. Daher sollten Maßnahmen…
Die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf Binnengewässern, auf See oder in der Luft gemäß der Definition in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.