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Jeder Mitgliedstaat sollte weiterhin das Recht haben, die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen von dieser Richtlinie auszunehmen, wenn die Binnenwasserstraßen auf seinem Hoheitsgebiet nicht durch Binnenwasserstraßen mit Wasserstraßen anderer Mitgliedstaaten verbunden sind oder keine gefährlichen Güter auf ihnen befördert werden.
Jeder Mitgliedstaat sollte auch künftig das Recht haben, aus anderen Gründen als der Sicherheit der Beförderung, z. B. aus Gründen der nationalen Sicherheit…
Um eine für alle Aspekte der Beförderung gefährlicher Güter zu Lande und auf Binnenwasserstraßen geltende gemeinsame Regelung festzulegen, sollten die…
Durch die Harmonisierung der für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter geltenden Bedingungen sollte die Berücksichtigung besonderer…
Als Handhabe in ungewöhnlichen und außerordentlichen Situationen sollten die Mitgliedstaaten das Recht haben, Einzelgenehmigungen für die Beförderung…
Jeder Mitgliedstaat sollte weiterhin das Recht haben, auf innerstaatliche Transportvorgänge mit Beförderungsmitteln, die in seinem Hoheitsgebiet zugelassen oder…
Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der Sicherheit der Beförderung strengere Vorschriften, mit Ausnahme von Bauvorschriften, auf die innerstaatliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.