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Angesichts der nachteiligen Auswirkungen der Gesellschaftssteuer sollte die Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie im Hinblick auf eine Abschaffung der Gesellschaftssteuer vorlegen —
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten und schlägt…
Die Kommission erstattet dem Rat alle drei Jahre Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf eine Abschaffung der…
Die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie wird überprüft werden müssen. Daher sollte die Kommission drei Jahre nach Ablauf der Frist für ihre Umsetzung…
Die Kommission erstellt alle drei Jahre einen zusammenfassenden Bericht auf der Grundlage der ihr von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen über die…
Nach Vorlage des Berichts gemäß Absatz 1 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat mindestens alle drei Jahre Bericht über die Anwendung…
Die Kommission erstellt spätestens drei Jahre nach dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung, in dem unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.