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Befriedigende Ergebnisse im Gemüseanbau hängen weitgehend von Qualität und Gesundheit nicht nur des Saatgutes, das bereits Gegenstand der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut ist, sondern auch des Gemüsepflanzgutes und Gemüsevermehrungsmaterials ab.
Unbeschadet des Artikels 2 darf Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut der in Anhang II aufgeführten Gattungen oder Arten, das auch unter die Richtlinie…
Standardsaatgut nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit…
Befriedigende Ergebnisse im Obstbau hängen weitgehend von Qualität und Gesundheit des Vermehrungs- und Pflanzenmaterials von Obstarten zur Fruchterzeugung ab.
Die Möglichkeit, Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut aus Drittländern in der Gemeinschaft in den Verkehr zu bringen, sollte vorgesehen werden;…
Unbeschadet der Pflanzenschutzvorschriften aufgrund der Richtlinie 2000/29/EG sollten auf Gemüsevermehrungsmaterial und Gemüsepflanzgut, das nachweislich für…
Nach der Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut , der Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.