Erwägungsgrund 9 32008L0072
Es ist in erster Linie Aufgabe der Versorger, sicherzustellen, dass ihr Gemüsevermehrungsmaterial bzw. ihr Gemüsepflanzgut den Bedingungen dieser Richtlinie genügt.
Es ist in erster Linie Aufgabe der Versorger, sicherzustellen, dass ihr Gemüsevermehrungsmaterial bzw. ihr Gemüsepflanzgut den Bedingungen dieser Richtlinie genügt.