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Seit Beginn der 90er Jahre hat es bei der Entnahme und der Erzeugung von genetischem Material technologische und wissenschaftliche Entwicklungen gegeben. Die Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen, ist nicht aktualisiert worden, um dieser Entwicklung und den neuen OIE-Normen Rechnung zu tragen. Es ist daher angezeigt, die genannte Richtlinie zu ändern und in ihren Anwendungsbereich Bestimmungen für den Handel mit und die Einfuhr von genetischem Material von anderen Tieren als Schafen, Ziegen, Pferden und Schweinen aufzunehmen. Bis zur Festlegung detaillierter harmonisierter Vorschriften in diesem Bereich sollte es den Mitgliedstaaten überdies gestattet sein, nationale Vorschriften anzuwenden. Desgleichen sollte es den Mitgliedstaaten bis zur Festlegung detaillierter harmonisierter Vorschriften für die Einfuhr von unter die genannte Richtlinie fallenden Tieren gestattet sein, nationale Vorschriften anzuwenden.
Die Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der…
Die tierseuchenrechtlichen Anforderungen, die für Samen, Eizellen und Embryonen von nicht in den Absätzen 2 und 3 genannten Tierarten gelten, und das Muster der…
Allgemeine Bestimmungen über den Handel mit und die Einfuhr von Samen und Embryonen von Schafen und Ziegen sind in der Richtlinie 92/65/EWG des Rates…
Auf der Grundlage fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse sollte die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 die Möglichkeit vorsehen, den Geltungsbereich der…
Gemäß Kapitel II der Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die…
Im Interesse der Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften sollte die Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.