Erwägungsgrund 5 32008L0076
Leindotter (Camelina sativa) ist im Anhang der Richtlinie 2002/32/EG aufgeführt; die Samen und Früchte dieser Pflanzenspezies sowie aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse dürfen in Futtermitteln nur in Spuren nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.