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Leindotter (Camelina sativa) ist im Anhang der Richtlinie 2002/32/EG aufgeführt; die Samen und Früchte dieser Pflanzenspezies sowie aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse dürfen in Futtermitteln nur in Spuren nicht bestimmbarer Menge vorhanden sein.
nichtökologische/nichtbiologische Futtermittelausgangserzeugnisse pflanzlichen oder tierischen Ursprungs oder andere in Anhang V Abschnitt 2 aufgelistete…
Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Nach der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der…
Nachweislich lässt sich während der Ernte von Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs eine Belastung durch Umweltschadstoffe — beispielsweise durch Knochenspuren —…
Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für…
Die Richtlinie 2002/32/EG sieht vor, dass die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.