Erwägungsgrund 2 32008L0008
Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erfordert eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Vorschriften über den Ort der Dienstleistung entsprechend der Strategie der Kommission zur Modernisierung und Vereinfachung der Funktionsweise des gemeinsamen MwSt.-Systems.