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Der Erstattungsantrag muss die folgenden Angaben enthalten: a) Name und vollständige Anschrift des Antragstellers; b) eine Adresse für die elektronische Kommunikation; c) eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit des Antragstellers, für die die Gegenstände und Dienstleistungen erworben werden; d) der Erstattungszeitraum, auf den sich der Antrag bezieht; e) eine Erklärung des Antragstellers, dass er während des Erstattungszeitraums keine Lieferungen von Gegenständen bewirkt und Dienstleistungen erbracht hat, die als im Mitgliedstaat der Erstattung bewirkt gelten, mit Ausnahme der Umsätze gemäß Artikel 3 Buchstabe b Ziffern i und ii; f) die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuerregisternummer des Antragstellers; g) seine Bankverbindung (inklusive IBAN und BIC).
Neben den in Absatz 1 genannten Angaben sind in dem Erstattungsantrag für jeden Mitgliedstaat der Erstattung und für jede Rechnung oder jedes Einfuhrdokument folgende Angaben zu machen: a) Name und vollständige Anschrift des Lieferers oder Dienstleistungserbringers; b) außer im Falle der Einfuhr die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Lieferers oder Dienstleistungserbringers oder die ihm vom Mitgliedstaat der Erstattung zugeteilte Steuerregisternummer im Sinne der Artikel 239 und 240 der Richtlinie 2006/112/EG; c) außer im Falle der Einfuhr das Präfix des Mitgliedstaats der Erstattung im Sinne des Artikels 215 der Richtlinie 2006/112/EG; d) Datum und Nummer der Rechnung oder des Einfuhrdokuments; e) Steuerbemessungsgrundlage und Mehrwertsteuerbetrag in der Währung des Mitgliedstaats der Erstattung; f) gemäß Artikel 5 und Artikel 6 Absatz 2 berechneter Betrag der abziehbaren Mehrwertsteuer in der Währung des Mitgliedstaats der Erstattung; g) gegebenenfalls der nach Artikel 6 berechnete und als Prozentsatz ausgedrückte Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs; h) Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen aufschlüsselt nach den Kennziffern gemäß Artikel 9.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer muss einen spezifischen Antrag auf Zahlung der Erstattung im Sinne von Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 stellen. Dieser…
ein Schreiben mit Angabe des Gesamtbetrags, dessen Erstattung beantragt wird, und mit Angabe der in Anhang II aufgeführten Informationen;
Unbeschadet der Informationsersuchen gemäß Artikel 20 kann der Mitgliedstaat der Erstattung verlangen, dass der Antragsteller zusammen mit dem Erstattungsantrag…
Der Erstattungsantrag hat sich auf Folgendes zu beziehen: a) den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, der innerhalb des Erstattungszeitraums in…
Um eine Erstattung von Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat der Erstattung zu erhalten, muss der nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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