Erwägungsgrund 10 32008R1078
Es empfiehlt sich, die Zahlungen in zwei Tranchen zu tätigen, damit die Mitgliedstaaten die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft bereits während der Durchführung des Programms erhalten.
Es empfiehlt sich, die Zahlungen in zwei Tranchen zu tätigen, damit die Mitgliedstaaten die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft bereits während der Durchführung des Programms erhalten.