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In der Richtlinie 87/372/EWG des Rates , ergänzt durch die Empfehlung des Rates vom 25. Juni 1987 für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft sowie die Entschließung des Rates vom 14. Dezember 1990 über die Schlussphase in der koordinierten Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft (GSM) wurde die Notwendigkeit anerkannt, die Möglichkeiten moderner Telekommunikationsnetze, und insbesondere der Mobilfunknetze, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinschaft voll zu nutzen. Anerkannt wurde auch die einzigartige Möglichkeit für den Aufbau einer echten europaweiten mobilen Kommunikation, die sich aus dem Übergang auf das zellulare digitale Mobilfunksystem der zweiten Generation (GSM) ergab.
Die Frequenzbänder 890–915 MHz und 935–960 MHz wurden für einen öffentlichen europaweiten zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienst reserviert, der in…
Um zu den Zielen des Binnenmarkts und der Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 mit dem Titel „i2010-Initiative — Eine europäische Informationsgesellschaft…
Damit neue digitale Technologien störungsfrei neben den GSM-Systemen im 900-MHz-Band eingeführt werden können, sollte die Richtlinie 87/372/EWG geändert und die…
Die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der…
Die künftige Nutzung des 900-MHz-Bands und insbesondere die Frage, wie lange das GSM noch als Referenztechnologie für die technische Koexistenz in diesem…
Die Mitgliedstaaten machen die Frequenzen 880–915 MHz und 925–960 MHz (das 900-MHz-Band) für GSM- und UMTS-Systeme sowie für andere terrestrische Systeme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.