Erwägungsgrund 1 32009L0114
In der Richtlinie 87/372/EWG des Rates, ergänzt durch die Empfehlung des Rates vom 25. Juni 1987 für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft sowie die Entschließung des Rates vom 14. Dezember 1990 über die Schlussphase in der koordinierten Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft (GSM) wurde die Notwendigkeit anerkannt, die Möglichkeiten moderner Telekommunikationsnetze, und insbesondere der Mobilfunknetze, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinschaft voll zu nutzen. Anerkannt wurde auch die einzigartige Möglichkeit für den Aufbau einer echten europaweiten mobilen Kommunikation, die sich aus dem Übergang auf das zellulare digitale Mobilfunksystem der zweiten Generation (GSM) ergab.