Erwägungsgrund 4 32018L1972
Diese Richtlinie ist Bestandteil einer Überprüfung zur Gewährleistung der Effizienz der Rechtsetzung (im Folgenden „REFIT“), die vier Richtlinien, nämlich die Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates umfasst. Jede dieser Richtlinien enthält Maßnahmen, die entsprechend der Regulierung der Branche in der Vergangenheit, in der Unternehmen vertikal integriert waren, d. h. sowohl Netze als auch Dienste bereitstellten, für die Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze und elektronischer Kommunikationsdienste gelten. Die Überprüfung gibt die Gelegenheit, die vier Richtlinien neu zu fassen, um die aktuelle Struktur zu vereinfachen, sodass im Zusammenhang mit dem REFIT-Ziel ihre Kohärenz und Zugänglichkeit gestärkt wird. Ferner ermöglicht die Überprüfung eine Anpassung der Struktur an die neue Marktsituation, in der die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten nicht mehr notwendigerweise mit der Bereitstellung eines Netzes verknüpft ist. Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten besteht die Neufassung eines Rechtsakts in der Annahme eines neuen Rechtsakts, durch den die inhaltlichen Änderungen an einem bisherigen Rechtsakt sowie dessen unveränderte Bestimmungen in einem einzigen Text zusammenfasst werden. Gegenstand einer Neufassung sind die inhaltlichen Änderungen, die an einem bisherigen Rechtsakt vorgenommen werden; der Vorschlag umfasst daneben die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen des bisherigen Rechtsakts und der genannten inhaltlichen Änderungen.