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Angesichts der Erfordernisse im Zusammenhang mit der Einführung von Notfallmaßnahmen, der Angleichung der Standards, die durch die nationalen Bevorratungssysteme gewährleistet werden, und der Gewährleistung einer besseren Übersicht über die Vorratsmengen, insbesondere in Krisenzeiten, sollten die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft die Mittel für eine bessere Kontrolle über die Vorräte haben. Vorräte, die im Rahmen bilateraler Übereinkünfte gehalten werden, oder vertragliche Rechte zum Erwerb bestimmter Vorratsmengen („Delegationen“), die alle Bedingungen dieser Richtlinie erfüllen, sind nützliche Instrumente, die mit dem Ziel einer stärkeren Angleichung vereinbar sind.
Damit sie die Versorgungssicherheit in der Gemeinschaft erhöhen, müssten die im Besitz der Mitgliedstaaten oder ZBS befindlichen Vorräte (die so genannten…
Da Kontrolle und Transparenz verstärkt werden müssen, sollten für Sicherheitsvorräte, bei denen es sich nicht um spezifische Vorräte handelt, zusätzliche…
Da Diskrepanzen oder Irrtümer in den der Kommission übermittelten Statistiken möglich sind, sollten Bedienstete oder Beauftragte der Kommissionsdienststellen…
Dass ein bedeutender Teil der Vorräte Eigentum der Mitgliedstaaten oder der von den nationalen Regierungen eingerichteten ZBS ist, sollte eine bessere Kontrolle…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Behörden und die für die Haltung und Verwaltung der Sicherheitsvorräte und der spezifischen Vorräte zuständigen…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden müssen stärker aneinander angeglichen werden, um in sämtlichen Mitgliedstaaten die gleiche Durchsetzung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.