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Zweck der Richtlinie 2005/35/EG und der vorliegenden Richtlinie ist es, die Definition der von natürlichen oder juristischen Personen im Zusammenhang mit der Verschmutzung durch Schiffe begangenen Straftaten, den Umfang der Verantwortlichkeit dieser Personen und den strafrechtlichen Charakter der Sanktionen, die wegen solcher Straftaten gegen natürliche Personen verhängt werden können, anzugleichen.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die internationalen Normen für die Verschmutzung durch Schiffe in das Unionsrecht aufzunehmen und sicherzustellen, dass gegen…
Der Titel erhält folgende Fassung: „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von…
Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Seeverkehrssicherheit und die Vorbeugung von Verschmutzungen durch Schiffe und dadurch gleichzeitig die…
Ziel dieser Richtlinie ist es, zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Seeverkehrs in der Gemeinschaft ein Überwachungs- und Informationssystem für den…
Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von…
Diese Richtlinie wird ergänzt durch ausführliche Bestimmungen über Delikte und Sanktionen sowie andere Bestimmungen, die in dem Rahmenbeschluss 2005/667/JI des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.