Erwägungsgrund 1 32009L0123
Zweck der Richtlinie 2005/35/EG und der vorliegenden Richtlinie ist es, die Definition der von natürlichen oder juristischen Personen im Zusammenhang mit der Verschmutzung durch Schiffe begangenen Straftaten, den Umfang der Verantwortlichkeit dieser Personen und den strafrechtlichen Charakter der Sanktionen, die wegen solcher Straftaten gegen natürliche Personen verhängt werden können, anzugleichen.