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Gemeinsame Regeln für strafrechtliche Sanktionen ermöglichen effizientere Ermittlungen und eine effiziente Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten.
Gemeinsame Regeln für Straftaten ermöglichen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten die Anwendung wirksamer Ermittlungsmethoden und Amtshilfeverfahren.
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Förderung der Kompatibilität der in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln, soweit zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit erforderlich. Förderung eines…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen diese Richtlinie festlegen und für deren Durchsetzung sorgen. Die Sanktionen müssen…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden müssen stärker aneinander angeglichen werden, um in sämtlichen Mitgliedstaaten die gleiche Durchsetzung dieser…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in den Artikeln 3 und 4 genannten Straftaten mit wirksamen, angemessenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.