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Gemeinsame Regeln für Straftaten ermöglichen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten die Anwendung wirksamer Ermittlungsmethoden und Amtshilfeverfahren.
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um die Übermittlung von Informationen von anderen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden…
Die Mitgliedstaaten arbeiten eng miteinander zusammen und leisten einander ohne unangemessene Verzögerung Amtshilfe, um die einheitliche Anwendung dieser…
Gemeinsame Regeln für strafrechtliche Sanktionen ermöglichen effizientere Ermittlungen und eine effiziente Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Mitgliedstaaten müssen sich gegenseitige Amtshilfe leisten, um wirksame Kontrollen zu gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten können einvernehmlich beschließen, soweit erforderlich, die Modalitäten für die ordnungsgemäße Durchführung der in dieser Verordnung…
Förderung der Kompatibilität der in den Mitgliedstaaten geltenden Regeln, soweit zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit erforderlich. Förderung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.