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Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen gemeinschaftsweit auch auf juristische Personen anwenden, da Verschmutzungsdelikte durch Schiffe häufig im Interesse oder zum Vorteil juristischer Personen begangen werden.
Die für schwere Verstöße gegen diese Verordnung vorgesehenen Sanktionen sollten auch auf juristische Personen anwendbar sein, da solche Verstöße sehr häufig im…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen im Sinne von Artikel 6 verantwortliche juristische Personen wirksame,…
Strafrechtliche Sanktionen, in denen eine gesellschaftliche Missbilligung anderer Art als in verwaltungsrechtlichen Sanktionen zum Ausdruck kommt, gewährleisten…
Die Mitgliedstaaten sollten für den Fall des Verstoßes gegen die nach Maßgabe dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften Sanktionen vorsehen und…
Die Mitgliedstaaten sollten für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen festlegen und für ihre Anwendung sorgen. Die Sanktionen, die die Zahlung einer…
Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen diese Richtlinie festlegen und für deren Durchsetzung sorgen. Die Sanktionen müssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.