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Im Einklang mit den Zielen des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität und im Bemühen um Rechtssicherheit und Effizienz für die europäischen Unternehmen wie auch für die nationalen Regulierungsbehörden stellt die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation) auf öffentliche elektronische Kommunikationsnetze und -dienste ab und findet keine Anwendung auf geschlossene Benutzergruppen oder Unternehmensnetze.
Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie hinsichtlich Angelegenheiten der elektronischen Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie…
Die Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation) sieht die Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten vor, die…
Aus Gründen der Klarheit und Einfachheit betrifft die vorliegende Richtlinie nur Änderungen der Richtlinien 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) und…
Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) fordert weder von den Anbietern gemäß dem nationalen Recht auferlegte Bedingungen, die den Zugang zu…
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Diese Richtlinie sollte weder die Anwendung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.