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Die Um- und Durchsetzung dieser Richtlinie erfordert häufig eine Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten, wie etwa bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender unerbetener Werbung („Spam“) und Spähsoftware. Damit in solchen Fällen eine reibungslose und schnelle Zusammenarbeit gewährleistet ist, sollten durch die zuständigen nationalen Behörden Verfahren festgelegt werden und der Prüfung durch die Kommission unterliegen, die beispielsweise die Menge und das Format der zwischen Behörden ausgetauschten Informationen oder die einzuhaltenden Fristen betreffen. Diese Verfahren werden auch die Harmonisierung der daraus resultierenden Pflichten der Marktteilnehmer ermöglichen und damit zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft beitragen.
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Richtlinie 97/67/EG bei Bedarf mit den Regulierungsbehörden anderer…
Eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Regulierungsstellen der Mitgliedstaaten und der Kommission ist notwendig, um die ordnungsgemäße Anwendung…
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Die nationalen Regulierungsbehörden müssen Informationen von Marktteilnehmern einholen, um ihre Aufgaben effizient erfüllen zu können. Informationsersuchen…
Die Entwicklung eines Netzes der für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, das Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist,…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist eine Zusammenarbeit der Verwaltungen unerlässlich. Mangelnde Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.