Erwägungsgrund 68 32009L0138
Entsprechend dem risikoorientierten Ansatz der Solvenzkapitalanforderung sollte es unter bestimmten Umständen möglich sein, anstelle der Standardformel vollständige oder partielle interne Modelle zur Berechnung dieser Anforderung zu verwenden. Damit Versicherungsnehmer und Begünstigte das gleiche Sicherheitsniveau genießen, sollten solche internen Modelle der vorherigen aufsichtlichen Genehmigung nach harmonisierten Verfahren und Standards bedürfen.