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Wenn ein oder mehrere Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen als Mutterunternehmen eine gemischte Versicherungsholdinggesellschaft haben, sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die für die Beaufsichtigung dieser Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden die Geschäfte zwischen diesen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen und der gemischten Versicherungsholdinggesellschaft einer allgemeinen Aufsicht unterziehen.
Die Mitgliedstaaten stellen insbesondere sicher, dass in Fällen, in denen das Mutterunternehmen eines oder mehrerer Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ein Kreditinstitut, eine Wertpapierfirma, ein Finanzinstitut, eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft, ein Verwalter alternativer Investmentfonds, eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung oder ein nicht beaufsichtigtes Unternehmen ist, der/die/das eine oder mehrere der in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU genannten Tätigkeiten ausübt und diese einen erheblichen Teil des Gesamtgeschäfts ausmachen, die für die Beaufsichtigung dieser Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zuständigen Behörden die Transaktionen zwischen diesen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen und dem Mutterunternehmen und seinen verbundenen Unternehmen einer allgemeinen Aufsicht unterziehen.
Die Artikel 245, 249 bis 255 und 258 gelten entsprechend.
Haben ein oder mehrere Versicherungsunternehmen eine gemischte Versicherungs-Holdinggesellschaft als Mutterunternehmen, unterliegen die gruppeninternen…
ist das Mutterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens eine Versicherungsholdinggesellschaft oder eine gemischte…
In Artikel 265 wird folgender Absatz eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten stellen insbesondere sicher, dass in Fällen, in denen das Mutterunternehmen eines oder…
gemischte Versicherungsholdinggesellschaft ein Mutterunternehmen, das weder ein Versicherungsunternehmen noch ein Drittlandsversicherungsunternehmen noch ein…
die Stellung, die die Versicherungsholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft innerhalb einer sich über mehrere Ebenen erstreckenden Gruppe…
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