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Alle Voraussetzungen für die Eröffnung, Durchführung und Beendigung eines Liquidationsverfahrens sollten durch das Recht des Herkunftsmitgliedstaats geregelt werden.
Für die Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens zur Liquidation eines Versicherungsunternehmens, das Liquidationsverfahren und dessen Wirkungen ist das…
Die Sanierungsmaßnahmen schließen die Eröffnung eines Liquidationsverfahrens durch den Herkunftsmitgliedstaat nicht aus.
Um ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten die Aufsichtsbehörden des Herkunftsmitgliedstaats und die Aufsichtsbehörden aller…
Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats sollten als Einzige befugt sein, über Verfahren zur Liquidation eines Versicherungsunternehmens zu…
Um in den anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat Vertrauensschutz und Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss geregelt werden, welches Recht für…
Allein die für die Liquidation zuständigen Behörden oder Gerichte des Herkunftsmitgliedstaats sind befugt, über die Eröffnung eines Liquidationsverfahrens gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.