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Die Liquidationsphase wird im Wege von Insolvenzverfahren, bei denen es sich nicht um präventive Restrukturierungsverfahren handelt, durchgeführt. In Mitgliedstaaten, in denen die Verordnung (EU) 2015/848 Anwendung findet, wird die Liquidationsphase im Wege von Insolvenzverfahren gemäß Anhang A der Verordnung (EU) 2015/848, bei denen es sich nicht um präventive Restrukturierungsverfahren handelt, durchgeführt.
Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 2001/23/EG und die nationalen Vorschriften, die sie umsetzen, unberührt. Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/23/EG ist die Liquidationsphase — sofern sie im Rahmen eines Verfahrens stattfindet, das letztendlich zur Liquidation des Schuldners führen könnte — als Konkursverfahren oder ein entsprechendes Verfahren anzusehen, das mit dem Ziel der Auflösung des Vermögens des Veräußerers unter der Aufsicht einer zuständigen öffentlichen Stelle eröffnet wird.
Die Richtlinie 2001/23/EG wird durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt. Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere des Urteils vom 28.…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Pre-pack-Verfahren ersetzen nicht die nationalen materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Gericht oder die zuständige Behörde bei Eröffnung der Liquidationsphase den Verkauf des Unternehmens des Schuldners…
Wird das Instrument der Unternehmensveräußerung, das Instrument des Brückeninstituts oder das Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten auf ein Institut…
„Liquidationsphase“ die Phase des Pre-pack-Verfahrens, deren Ziel es ist, den Verkauf des Unternehmens des Schuldners oder eines Teils davon zu genehmigen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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