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Es ist äußerst wichtig, dass Forderungen, die Versicherten, Versicherungsnehmern, Begünstigten und geschädigten Dritten, die einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen haben, aufgrund von Versicherungsgeschäften zustehen, im Liquidationsverfahren geschützt sind, wobei sich dieser Schutz allerdings nicht auf Forderungen erstrecken sollte, die nicht aufgrund von Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen oder sonstigen Versicherungsgeschäften bestehen, sondern aufgrund der zivilrechtlichen Haftung, die ein Bevollmächtigter im Zuge der Vertragsverhandlungen ausgelöst hat, ohne nach dem für den Versicherungsvertrag oder das sonstige Versicherungsgeschäft maßgebenden Recht aufgrund des betreffenden Vertrags oder Geschäfts dafür persönlich einstehen zu müssen. Um dies zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten zwischen gleichwertigen Methoden zur Gewährleistung der besonderen Behandlung von Versicherungsgläubigern auswählen können, wobei keine dieser Methoden einen Mitgliedstaat daran hindern darf, einen Rangunterschied zwischen verschiedenen Kategorien von Versicherungsforderungen vorzusehen. Außerdem sollte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Versicherungsgläubiger und dem Schutz anderer gemäß dem Recht des betroffenen Mitgliedstaats bevorrechtigter Gläubiger sichergestellt werden.
bei der Befriedigung von Forderungen aus den Vermögenswerten zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen genießen Versicherungsforderungen vor allen…
Mitgliedstaaten, die sich für die in Artikel 275 Absatz 1 Buchstabe b genannte Option entscheiden, verpflichten jedes Versicherungsunternehmen sicherzustellen,…
Die Forderungen der in Absatz 1 genannten Gläubiger werden genauso behandelt und erhalten denselben Rang wie gleichartige Forderungen, die von Gläubigern…
Es sollte geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Liquidationsverfahren, die nicht infolge der Insolvenz eröffnet werden, in denen jedoch für…
Gläubiger sollten das Recht haben, in einem Liquidationsverfahren ihre Forderungen anzumelden oder schriftlich zu erläutern. Forderungen von Gläubigern, die in…
Im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes sollten abgestimmte Regelungen für die Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen und — mit Blick…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.