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Die Richtlinie 64/225/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 über die Beseitigung der Beschränkungen bei der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Rückversicherung und der Retrozession, die Richtlinie 73/240/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung, die Richtlinie 76/580/EWG des Rates vom 29. Juni 1976 zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und die Richtlinie 84/641/EWG des Rates vom 10. Dezember 1984 zur insbesondere auf die touristische Beistandsleistung bezüglichen Änderung der Ersten Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sind hinfällig geworden und sollten daher aufgehoben werden.
Die Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der…
Diese Richtlinie ändert die Richtlinien des Rates 73/239/EWG vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme…
In den Mitgliedstaaten stehen Versicherungsunternehmen unterschiedlicher Rechtsform miteinander im Wettbewerb; Unternehmen, die das Direktversicherungsgeschäft…
Die Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juni 1991 über die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft…
Der Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 des Rates vom 4. Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr wird von der…
Ab dem 1. Januar 2006 sollen die Richtlinien 64/433/EWG, 71/118/EWG und 94/65/EG durch die Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.