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Um Transparenz zu gewährleisten, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mindestens einmal jährlich wesentliche Informationen über ihre Solvabilitäts- und Finanzlage veröffentlichen, d. h. die Informationen der Öffentlichkeit in gedruckter oder elektronischer Form kostenlos verfügbar machen. Die Veröffentlichung weiterer Informationen sollte den Unternehmen freigestellt sein.
Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen können auf freiwilliger Basis alle mit ihrer Solvabilität und ihrer Finanzlage in Verbindung stehenden…
Unter Berücksichtigung der gemäß Artikel 35 Absatz 3 erforderlichen Informationen und der in Artikel 35 Absatz 4 genannten Grundsätze schreiben die…
Versicherungsunternehmen haben mindestens einmal jährlich, spätestens 14 Wochen nach Ende des Geschäftsjahres, einen Solvabilitäts- und Finanzbericht zu…
Die Mitgliedstaaten verpflichten beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischte…
Unter Berücksichtigung der nach den Absätzen 1, 2 und 3 vorgeschriebenen Angaben und der in Absatz 4 festgelegten Grundsätze stellen die Mitgliedstaaten sicher,…
Luftfahrtunternehmen sollten hinsichtlich sicherheitsrelevanter Informationen eine Politik der Transparenz gegenüber Fluggästen betreiben. Die Veröffentlichung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.