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Die Aufsichtkonvergenz ist nicht nur bei den Aufsichtsinstrumenten, sondern auch bei den Aufsichtspraktiken voranzutreiben. Der durch den Beschluss 2009/79/EG der Kommission eingesetzte Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (AEAVBA) sollte hierbei eine wichtige Rolle spielen und dem Europäischen Parlament und der Kommission regelmäßig über die erzielten Fortschritte berichten.
Der AEAVBA gibt erforderlichenfalls nicht rechtsverbindliche Leitlinien und Empfehlungen für die Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie und ihrer…
Die Aufsichtsbehörde arbeitet gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 für die Zwecke der Richtlinien 2009/138/EG und (EU) 2016/2341 mit der Europäischen…
die sie gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen…
Ziel der vom AEAVBA vorzulegenden Informationen und Berichte über Kapitalaufschläge ist es nicht, die Verwendung von Kapitalaufschlägen, so wie sie nach dieser…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)…
Um die institutionelle und rechtliche Kohärenz mit dem Ansatz in anderen Gemeinschaftssektoren sicherzustellen, wurde durch den Beschluss 2004/9/EG der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.