Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es empfiehlt sich, bestimmte Unternehmen, die Versicherungsleistungen anbieten, aufgrund ihrer Größe, ihres Rechtsstatus, ihres — durch eine enge Verbindung zum öffentlichen Versicherungssystem gekennzeichneten — Wesens oder ihres spezifischen Leistungsangebots von der mit dieser Richtlinie geschaffenen Regelung auszunehmen. Außerdem ist es wünschenswert, bestimmte Anstalten einiger Mitgliedstaaten auszuschließen, deren Geschäftstätigkeit sich nur auf einen sehr engen Bereich erstreckt und gesetzlich auf ein bestimmtes Gebiet oder einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist.
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, von Unternehmen, die eine Versicherungs- bzw. Rückversicherungstätigkeit ausüben und die vom Geltungsbereich…
Angesichts des zunehmend grenzüberschreitenden Charakters des Versicherungsgeschäfts sollten die Unterschiede zwischen den Regelungen der Mitgliedstaaten für…
Diese Richtlinie sollte auch dem besonderen Charakter der firmeneigenen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rechnung tragen. Da diese Unternehmen…
Die Versicherung oder Sicherheit sollte der Art und dem Ausmaß des Risikos angemessen sein. Deshalb sollte ein Dienstleistungserbringer nur dann über eine…
Um Aufnahme und Ausübung des Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfts zu erleichtern, müssen die schwerwiegendsten Unterschiede zwischen den für…
Die Mitgliedstaaten können die Ansprüche bestimmter Gruppen von Arbeitnehmern wegen des Bestehens anderer Garantieformen ausnahmsweise vom Anwendungsbereich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.