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Die Richtlinie 2009/138/EG schließt bestimmte Unternehmen aufgrund ihrer Größe vom Anwendungsbereich aus. Nachdem die Richtlinie 2009/138/EG nun einige Jahre angewandt worden ist und um sicherzustellen, dass die Richtlinie nicht unangemessenerweise auf Unternehmen von geringerer Größe angewandt wird, sollten diese Ausnahmen überprüft und die betreffenden Schwellenwerte angehoben werden, damit kleine Unternehmen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, von der Richtlinie ausgenommen werden. Wie dies bereits bei Versicherungsunternehmen, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/138/EG ausgenommenen sind, der Fall ist, sollten Unternehmen, die in den Genuss dieser höheren Schwellenwerte kommen, die Möglichkeit haben, eine Genehmigung nach jener Richtlinie beizubehalten oder zu beantragen, um die in der Richtlinie vorgesehene einmalige Zulassung nutzen zu können, und die Mitgliedstaaten sollten Versicherungsunternehmen, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/138/EG ausgenommen sind, ähnliche oder identische Vorschriften auferlegen können, wie sie in jener Richtlinie vorgesehen sind.
Versicherungsunternehmen, deren Tätigkeit von den zuständigen Aufsichtsbehörden in geeigneter Weise überwacht wird und die der Richtlinie 2009/138/EG des…
Die Richtlinie 2009/138/EG sollte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewandt werden. Um die verhältnismäßige Anwendung der Richtlinie auf Unternehmen…
während eines Zeitraums von 18 Monaten vor der Genehmigung fanden die Bestimmungen dieser Richtlinie erstmals Anwendung auf das Versicherungs- oder…
Sehr kleine Versicherungsunternehmen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, einschließlich der Bedingung, dass ihre Bruttoprämieneinnahmen unter 5 Mio. EUR…
Da die Richtlinie für alle unter die Richtlinien 73/239/EWG und 79/267/EWG fallenden und außerdem noch für einige andere Versicherungsunternehmen gelten soll,…
Kleinunternehmen können die Steuerbefreiung nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Jahresumsatz unter dem Schwellenwert liegt, der vom Mitgliedstaat, in dem die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.