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Die Aufsichtsregelung sollte eine risikosensible Anforderung umfassen, die auf einer prospektiven Berechnung beruht, um ein angemessenes und zeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden sicherzustellen (Solvenzkapitalanforderung) sowie auf einer Sicherheitsschwelle, unter die die Finanzmittel nicht absinken sollten (Mindestkapitalanforderung). Beide Kapitalanforderungen sollten gemeinschaftsweit harmonisiert werden, um einen einheitlichen Schutz der Versicherungsnehmer zu erreichen. Mit Blick auf eine reibungslose Funktionsweise der vorliegenden Richtlinie sollte zwischen der Solvenzkapitalanforderung und der Mindestkapitalanforderung angemessener Raum für abgestufte Maßnahmen bestehen.
Die Solvenzkapitalanforderung wird so kalibriert, dass gewährleistet wird, dass alle quantifizierbaren Risiken, denen ein Versicherungs- oder…
Die Mindestkapitalanforderung sollte ein Mindestniveau gewährleisten, unter das die Finanzmittel nicht absinken dürfen. Dieses Niveau muss nach einer einfachen…
Ausgangspunkt für die Adäquanz der quantitativen Anforderungen in der Versicherungsbranche ist die Solvenzkapitalanforderung. Die Aufsichtsbehörden sollten…
Die in dieser Richtlinie vorgesehene neue Solvabilitätsregelung soll zu einem noch besseren Schutz der Versicherungsnehmer führen. Sie wird den Mitgliedstaaten…
Die Solvenzkapitalanforderung sollte anrechnungsfähige Eigenmittel in einer Höhe widerspiegeln, die den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die…
Die regelmäßige Überprüfung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs mit Blick auf das eigene Risikoprofil sollte daher fester Bestandteil der Geschäftsstrategie eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.