Erwägungsgrund 29 32009L0138
Manche Risiken werden möglicherweise nicht durch die in der Solvenzkapitalanforderung zum Ausdruck kommenden quantitativen Anforderungen, sondern nur durch Governance-Anforderungen hinreichend angesprochen. Ein wirksames Governance-System ist daher sowohl für das angemessene Management eines Versicherungsunternehmens als auch für das Regulierungssystem unerlässlich.