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In Anbetracht der wachsenden Mobilität der Bürger der Union wird die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zunehmend grenzüberschreitend angeboten. Um zu gewährleisten, dass das Grüne-Karte-System und die Vereinbarungen zwischen den nationalen Büros der Kraftfahrzeugversicherer weiterhin ordnungsgemäß funktionieren, sollten die Mitgliedstaaten von Versicherungsunternehmen, die auf ihrem Gebiet im Rahmen der Dienstleistungserbringung Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen anbieten, verlangen können, dass sie sich dem nationalen Versicherungsbüro und dem in diesem Mitgliedstaat eingerichteten Garantiefonds anschließen und sich an deren Finanzierung beteiligen. Der Mitgliedstaat der Dienstleistung sollte von Unternehmen, die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen anbieten, verlangen, dass sie in seinem Gebiet einen Vertreter benennen, der alle erforderlichen Informationen über Schadensfälle zusammenträgt und das betreffende Unternehmen vertritt.
Versicherungsunternehmen, die zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit regelmäßigem oder gewöhnlichem Standort im Inland befugt…
soweit möglich über die normalerweise in der Grünen Karte enthaltenen, im Besitz des Fahrzeughalters befindlichen Angaben über die Versicherung des betreffenden…
Wenn ein Nichtlebensversicherungsunternehmen über eine Niederlassung mit Sitz in einem Mitgliedstaat ein unter Zweig 10 von Anhang I Teil A eingestuftes Risiko…
Dieses Übereinkommen über eine Garantie geht davon aus, dass jedes im Gebiet der Gemeinschaft verkehrende gemeinschaftsangehörige Kraftfahrzeug durch eine…
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung) ist für die europäischen Bürger — sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für die…
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hat Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.