Gesetze
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In einem Binnenmarkt liegt es im Interesse der Versicherungsnehmer, dass sie zu einer möglichst breiten Palette der in der Gemeinschaft angebotenen Versicherungsprodukte Zugang erhalten. Der Mitgliedstaat, in dem das Risiko belegen ist, oder der Mitgliedstaat der Verpflichtung sollte daher sicherstellen, dass alle in der Gemeinschaft angebotenen Versicherungsprodukte ungehindert auf seinem Gebiet vertrieben werden können, soweit sie nicht den gesetzlichen Vorschriften, die in diesem Mitgliedstaat das Allgemeininteresse schützen, zuwiderlaufen und dieses Interesse nicht durch die Regeln des Herkunftsmitgliedstaats geschützt wird.
Um Aufnahme und Ausübung des Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäfts zu erleichtern, müssen die schwerwiegendsten Unterschiede zwischen den für…
Ein gemeinschaftsweit hoher Anlegerschutz würde es ermöglichen, Hindernisse für die Zulassung von Wertpapieren zu geregelten Märkten, die in einem Mitgliedstaat…
Wenn Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, Gegenstand eines Übernahmeangebots oder eines Kontrollwechsels sind und zumindest ein Teil…
Jeder Marktteilnehmer, dessen Dienstleistungen ein unmittelbares und besonderes Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder die finanzielle Lage des…
Versicherungen und betriebliche Altersversorgungsunternehmen, die nach den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs im…
In einem Versicherungsbinnenmarkt steht den Verbrauchern eine größere und vielfältigere Auswahl an Verträgen zur Verfügung. Wenn ihnen diese Vielfalt und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.