Gesetze
Gesetz wird geladen …
Vor dem 31. Oktober 2012 zugelassene Zweckgesellschaften sollten dem Recht des Mitgliedstaats unterliegen, das die Zweckgesellschaft zugelassen hat. Zur Vermeidung von Aufsichtsarbitrage sollte jedoch jede neue Tätigkeit, die von einer solchen Zweckgesellschaft nach dem 31. Oktober 2012 aufgenommen wird, den Bestimmungen dieser Richtlinie unterliegen.
Vor dem 31. Dezember 2015 zugelassene Zweckgesellschaften unterliegen dem Recht des Mitgliedstaats, der die Zweckgesellschaft zugelassen hat. Sämtliche…
sofern Rückversicherungsunternehmen betroffen sind, ihren Gesellschaftszweck auf die Tätigkeit der Rückversicherung und damit verbundene Geschäfte beschränken;…
Die Aufsichtsbehörden eines anderen betroffenen Mitgliedstaats werden konsultiert, bevor einem Unternehmen die Zulassung erteilt wird, bei dem es sich um eines…
Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats der Investmentgesellschaft dürfen einer unter diese Richtlinie fallenden Investmentgesellschaft die…
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie bis 31. Dezember 2012 nachzukommen. Die…
Die Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 31. Dezember 2012 nachzukommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.