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Während die Einzelaufsicht über Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen wesentlicher Grundsatz der Versicherungsaufsicht ist und bleibt, muss doch geregelt werden, welche Unternehmen unter die Aufsicht auf Gruppenebene fallen.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten nach Maßgabe dieses Titels auf Ebene der Gruppe die Beaufsichtigung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer…
Versicherungsunternehmen einer Gruppe unterliegen neben der Einzelaufsicht einer Aufsicht auf Ebene der Gruppe nach Maßgabe der Vorschriften dieses Teils.…
Die Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen umfasst eine angemessene Kombination von standortunabhängigen Tätigkeiten und Prüfungen…
Ist die Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in einem Mitgliedstaat auf mehrere Aufsichtsbehörden verteilt, so ergreift dieser…
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder…
Bei einer derartigen Gruppenaufsicht sollten Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Versicherungsholdinggesellschaften soweit erforderlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.