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Informationen der zuständigen Behörden und der Stakeholder-Organisationen zufolge weisen Zusatzstoffe der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen sind, erhöhte Arsengehalte auf. Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sollten Höchstgehalte für Arsen in diesen Zusatzstoffen festgelegt werden.
Der Geltungsbereich der Richtlinie 2002/32/EG erstreckt sich auch auf die Festsetzung von Höchstwerten für unerwünschte Stoffe in Futtermittel-Zusatzstoffen. Da…
In Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG bezieht sich Arsen zur Festlegung von Höchstgehalten auf Gesamtarsen, da für die Analyse von anorganischem Arsen keine…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung vor.
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung vor.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. Zeile 1, Arsen, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.