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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) nahm am 12. Oktober 2009 ein Gutachten zu Arsen in Lebensmitteln an, in dem sie zu dem Schluss kam, dass anorganisches Arsen Lungen-, Blasen- und Hautkrebs sowie Hautläsionen verursachen kann, und sie ermittelte einen Wertebereich von 0,3 bis 8 μg/kg Körpergewicht pro Tag für die untere Grenze des Konfidenzintervalls der Benchmark-Dosis (BMDL01). Da die geschätzte ernährungsbedingte Exposition gegenüber anorganischem Arsen bei europäischen Durchschnitts- und Vielverzehrern innerhalb der ermittelten Spanne der BMDL01-Werte liegt, kann die Möglichkeit eines Risikos für manche Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. Daher wurden mit der Verordnung (EU) 2015/1006 der Kommission Höchstgehalte für anorganisches Arsen in verschiedenen Lebensmitteln terrestrischen Ursprungs festgelegt.
Die Behörde hat eine Stellungnahme speziell zu anorganischem Arsen in Lebensmitteln abgegeben, in der sie eine ermittelte Reihe von Werten (mit einer…
Am 28. November 2023 nahm die Behörde ihr wissenschaftliches Gutachten zur Aktualisierung der Risikobewertung für anorganisches Arsen in Lebensmitteln an . Sie…
Mit der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission wurden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festgesetzt, unter anderem für anorganisches…
Die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission festgelegt. Mit der Verordnung (EU)…
Auf der Grundlage der neuesten Vorkommensdaten und unabhängig von den laufenden Beratungen über potenzielle Höchstgehalte für Arsen in Fisch und Meeresfrüchten…
Die Behörde bewertete in ihrem wissenschaftlichen Bericht von 2021 die chronische ernährungsbedingte Exposition der europäischen Bevölkerung gegenüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.