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Einige retardierende Formulierungen von Ergänzungsfuttermitteln für besondere Ernährungszwecke mit einer hohen Konzentration an Spurenelementen enthalten unvermeidlicherweise Mengen an Arsen, Cadmium oder Blei, die über den für diese Schwermetalle in Ergänzungsfuttermitteln festgelegten Höchstgehalten liegen. Höhere Höchstgehalte für diese Schwermetalle in Retard-Formulierungen von Ergänzungsfuttermitteln für besondere Ernährungszwecke bergen jedoch kein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt, da die Exposition der Tiere gegenüber den Schwermetallen durch die Verwendung dieser spezifischen Formulierungen deutlich geringer ist als im Falle anderer Ergänzungsfuttermittel, die Spurenelemente enthalten. Es ist daher angebracht, für diese Schwermetalle in solchen Retard-Formulierungen mit einem hohen Gehalt an Spurenelementen höhere Höchstgehalte festzulegen.
Es wurden Daten vorgelegt, nach denen der Gehalt an Arsen im Futtermittelzusatzstoff Eisen-(II)-carbonat nach dem Wechsel des Produktionsgebiets in bestimmten…
Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG I HÖCHSTGEHALTE AN UNERWÜNSCHTEN STOFFEN IM SINNE DES ARTIKELS 3 ABSATZ 2 ABSCHNITT I:…
Für die Futtermittel-Ausgangserzeugnisse Calciumcarbonat und Magnesiumoxid wurden höhere Höchstgehalte an Arsen, Fluor, Blei und Quecksilber (Calciumcarbonat)…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. Zeile 2, Blei, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: Unerwünschte Stoffe Zur Tierernährung…
Informationen der zuständigen Behörden und der Stakeholder-Organisationen zufolge weisen Zusatzstoffe der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“,…
(6) Bei dem für Vormischungen festgelegten Höchstgehalt werden die Zusatzstoffe mit dem höchsten Blei- bzw. Cadmiumgehalt berücksichtigt und nicht die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.